Erster Sieg für Apple gegen Psystar
Einen ersten Teilerfolg hat Apple nun gegen den Mac-Klon-Hersteller Psystar errungen. Das Gericht kam dieses Wochenende zu dem Urteil, dass Psystar tatsächlich gegen Apples Copyright verstößt und durch Vervielfältigung, Modifizierung und Verteilung des Betriebssystems Mac OS X die Rechte Apples verletzt.
Psystar ist ein amerikanischen Unternehmen mit Sitz in Miami (Florida) und wurde im April 2008 gegründet. Das Unternehmen produziert und verkauft Computer, auf denen unter anderem auch das Apple Betriebssytem Mac OS X installiert ist. Laut Endbenutzer-Lizenzvertrag darf OS X allerdings ausschließlich nur auf Apple Hardware installiert werden. Natürlich hat Apple geklagt.
Um OS X auf der fremden Hardware überhaupt zum Laufen zu bringen, musste Psystar mehrere Modifikationen am OS vornehmen. So wurde der Bootloader ersetzt, einige der Kernel-Dateien entfernt oder durch eigene ausgetauscht – alles natürlich ohne dem Einverständnis Apples. Das Urteil bestätigt nun, dass Psystar dadurch mehrfach gegen Apples Copyright verstoßen hat.
Der Prozess ist allerdings noch nicht zu Ende, da noch weitere Punkte abgehandelt werden müssen. Der Prozess geht vermutlich im Jänner 2010 weiter. Apple hat jedoch eindeutig die besseren Karten.

